Egerländerstraße

Inhalt

Logo Mitgliederkennzeichnung Bayern (VdW Bayern)
Sie befinden sich hier: Vermietung » Wichtige Informationen

Wichtige Informationen

Wohnberechtigung

Eine Wohnberechtigung ist für preisgebundene Wohnungen erforderlich, d. h. es handelt sich hierbei um Wohnungen, welche mit öffentlichen Geldern gefördert wurden. Die Wohnberechtigung wird vom zuständigen Landratsamt geprüft und erteilt.
 

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung beinhaltet den Abrechnungszeitraum vom 01.01. - 31.12. des abzurechnenden Kalenderjahres. Diese ist bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres dem Mieter zuzustellen. Unseren Mietern ist es nach Vereinbarung eines Termins in unseren Geschäftsräumen möglich, Einsicht in Ihre Unterlagen zu nehmen.
 

Kündigung

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Wohnung zu kündigen, so schicken Sie bitte die Kündigung schriftlich an die

Landkreissiedlungswerk Neustadt an der Waldnaab eG
Knorrstraße 1
92660 Neustadt an der Waldnaab.

Grundsätzlich gilt laut § 573c Abs.1 S.1 BGB, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch unter 09602 / 917 000 oder per E-Mail info@lksw-new.de melden. Sobald Ihre Kündigung vorliegt, werden wir diese schriftlich unter Angabe des Vertragsendes bestätigen.

Gerne können Sie unter „Formulare“ das vorgefertigte Formular „Kündigung“ benutzen.
 

Genossenschaftsanteil

Da es sich bei der Landkreissiedlungswerk Neustadt an der Waldnaab eG um eine Genossenschaft handelt, müssen Mieter einen Genossenschaftsanteil erwerben. Dieser beträgt derzeit 155,00 € nebst einmaliger Beitrittsgebühr in Höhe von 30,00 €.
 

Kaution

Die Kaution errechnet sich aus zwei Monatskaltmieten nebst Gebühr für die Sparbuchanlage. Die Gebühr für die Anlage von Sparbüchern beträgt derzeit einmalig 25,00 €.
 

Benötigte Unterlagen bei Abschluss des Mietvertrages

Bei Abschluss eines Mietvertrages sind folgende Unterlagen, welche Bestandteil des Mietvertrages werden, einzureichen:

  • Privathaftpflichtversicherung (Kopie)
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Jeweiliger Kautionsbetrag nebst Gebühr für die Anlage eines Sparbuchs
  • Einzuzahlender Genossenschaftsanteil nebst Beitrittsgeld

 

Bitte teilen Sie uns umgehend Änderungen der Personenanzahl in Ihrer Wohnung mit.
 

Für weitere Fragen rund um die Vermietung sind unsere Ansprechpartner gerne für Sie da:

Yvonne Weiß
Johanna Lindner
Christine Pentner
Doris Zahn